Entwurf eines Gesetzes mit vorläufigen Maßnahmen

22.03.2020

Im Laufe der kommenden Woche will die Bundesregierung über ein Gesetz mit vorläufigen Maßnahmen entscheiden. U.a. soll darin geregelt sein, dass Schuldnern ein Leistungsverweigerungesrecht für Zahlungen eingeräumt wird, dass ein Sonderkündigungsrecht eingeführt wird, dass eine Kündigung von Wohnraummietverhältnissen wegen Zahlungsverzugs zunächst bis zum 30.09.2020 ausgeschlossen wird, dass Darlehensverpflichtungen ausgesetzt werden können und die Regelungen zur Insolvenzverschleppung gelockert werden. Den vorläufigen Gesetzesentwurf finden Sie hier:

Eilmaßnahmen