Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, mich ins Homeoffice zu schicken?

22.03.2020

Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber mich ins Homeoffice schickt? Das ist derzeit eine der am Häufigsten gestellten Fragen. Die Antwort ist leider "Nein". Der Arbeitgeber hat eine Führsorgepflicht und im Rahmen dieser Fürsorgepflicht hat er dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter hinreichend vor Ansteckung geschützt werden. Das heißt, der Arbeitgeber hat bestimmte Schutzmaßnahmen zu treffen. Davon ist das Arbeiten im Homeoffice natürlich nur eine der möglichen Schutzmaßnahmen.

 

Der Arbeitgeber kann natürlich auch dafür sorgen, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden und sämtliche Hygienemaßnahmen verstärkt werden. Selbst die bundesweit überlegte Ausgangssperre würde daran nichts ändern, da ein Ausgang zur Arbeit weiterhin erlaubt bleibt. So ist es auch in den Bundesländern geregelt, die bereits jetzt Ausgangssperren haben. Ob die Entscheidung, seinen Mitarbeiters das Homeoffice zu verweigern eine kluge Entscheidung ist, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt. Zum einen muss jeder Arbeitgeber natürlich damit rechnen, dass Arbeitnehmer sich krank schreiben lassen, um sich selbst zu schützen, wenn sie nicht das Gefühl haben, dass der Arbeitgeber diesen Schutz gewährleistet. Zudem besteht natürlich auch die Gefahr, dass der komplette Betrieb untersagt wird, sobald es auch nur einen einzigen Corona-Verdachtsfall in dem Betrieb gibt. Spannend ist auch noch die Frage, ob nicht Arbeitnehmer ein Lesitungsverweigerungsrecht haben, wenn der Gesundheitsschutz, also die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, nicht ernst genommen wird. Bleibt also der Mitarbeiter einfach zu Hause, weil er Angst vor einer Ansteckung hat, so flattert vermutlich über kurz oder lang die Kündigung ins Haus. Gerichte müssten dann über die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung entscheiden. Diese Entscheidung wird dann wohl davon abhängen, ob das Gericht der Meinung ist, die Angst vor Ansteckung würde ein Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung rechtfertigen. Da wir alle derartige Zeiten noch nicht erlebt haben, tue ich mich schwer mit einer Prognose dazu, wie solche Verfahren ausgehen werden. Die Entscheidung des Einzelnen, bei Verweigerung des Arbeitgebers von Homeoffice ist somit eine Abwägung zwischen der eigenen Angst vor Ansteckung und der Angst vor dem Jobverlust. Persönlich würde ich diese Entscheidung auch davon abhängig machen, ob ich zu einer Risikogruppe gehöre oder nicht und nicht zuletzt auich davon, wie fair mich der Arbeitgeber im Alltag behandelt. Ich würde mal vermuten, dass Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter im Alltag schlecht behandeln, nicht mit sonderlich viel Loyalität rechnen brauchen, wenn es dann darauf ankommt.