Betriebsratsgründung
Wenn im Betrieb Entscheidungen immer wieder ohne Rücksprache getroffen werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern oder wenn Kolleginnen und Kollegen zunehmend das Gefühl haben, machtlos zu sein, dann wächst bei vielen der Wunsch nach mehr Mitbestimmung. Vielleicht geht es Ihnen gerade genau so. Vielleicht spüren Sie, dass sich dringend etwas ändern sollte, und fragen sich, wie man das angehen kann. Die Antwort darauf lautet häufig: einen Betriebsrat gründen.
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Bereits ab fünf wahlberechtigten Mitarbeitenden kann ein Betriebsrat gewählt werden, ab 21 Mitarbeitenden sogar regulär alle vier Jahre. Der Betriebsrat hat dann umfangreiche Rechte, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen zu vertreten – sei es bei Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaub, Gesundheitsschutz, Kündigungen oder bei weitreichenden betrieblichen Veränderungen. Der Gesetzgeber möchte mit diesen Regelungen eine demokratische Kultur im Unternehmen ermöglichen, in der Beschäftigte mitreden und mitentscheiden können. Die Realität sieht jedoch oft anders aus.
Tatsächlich gibt es in vielen Unternehmen – gerade in kleineren Betrieben – keinen Betriebsrat. Oft aus Angst, etwas falsch zu machen. Oder aus Sorge vor Konflikten mit der Geschäftsleitung. Nicht selten fehlt schlicht das Wissen darüber, wie eine Betriebsratsgründung überhaupt funktioniert. Und so bleibt die Mitbestimmung auf der Strecke, obwohl sie gesetzlich vorgesehen ist. Wer dann dennoch den Mut fasst, diesen Weg zu gehen, erlebt leider immer wieder auch Widerstand. Arbeitgeber reagieren nicht selten mit Unverständnis, Ablehnung oder versuchen, die Wahl zu verhindern. Auch das Miteinander unter den Kolleginnen und Kollegen verändert sich in dieser Phase manchmal, denn nicht alle ziehen sofort an einem Strang.
Gerade deshalb ist eine rechtlich fundierte Begleitung von Anfang an so wichtig. Denn das Gesetz schützt die Initiatorinnen und Initiatoren einer Betriebsratswahl in besonderem Maße – aber nur, wenn die Abläufe korrekt sind. Die Einladung zur Wahlversammlung, die Bestellung des Wahlvorstands, der Zeitplan, die Formulare, die Kommunikation: All das muss rechtlich sauber aufgesetzt werden, um die Rechte, insbesondere den Kündigungsschutz, auch wirksam auslösen zu können. An dieser Stelle komme ich ins Spiel.
Ich bin als Einzelanwältin im Arbeitsrecht tätig und unterstütze seit vielen Jahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für eine stärkere Vertretung im Betrieb einsetzen möchten. Ich berate Sie individuell und diskret, erkläre Ihnen die nötigen Schritte zur Betriebsratswahl, stelle rechtssichere Vorlagen zur Verfügung und begleite Sie bei Bedarf durch den gesamten Prozess – vom ersten Gespräch bis zur erfolgreichen Konstituierung des Betriebsrats. Auf Wunsch übernehme ich auch die Vertretung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber oder bei Anfechtungsversuchen.
Es ist ein mutiger Schritt, sich für die Rechte der Kolleginnen und Kollegen stark zu machen. Ich unterstütze Sie dabei – mit der nötigen juristischen Expertise, mit Erfahrung, mit Empathie und auf Augenhöhe. Wenn Sie Fragen haben oder sich nicht sicher sind, ob die Voraussetzungen für eine Wahl gegeben sind: Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu mir auf. Gemeinsam finden wir einen Weg.