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Kostenlose werbefreie Vorträge über den
Beratungsdienst Geld & Haushalt der Sparkassen

Als Vortragsreferentin des Beratungsdienstes Geld und Haushalt habe ich die Möglichkeit, Ihnen zu Erbrecht & Vorsorge verschiedene kostenlose Vorträge anzubieten.

Die Förderung der finanziellen Bildung ist Teil des öffentlichen Auftrags der Sparkassen-Finanzgruppe. Mit der Einrichtung von Geld und Haushalt, dem Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, unterstützt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) seit nunmehr über 60 Jahren Verbraucherinnen und Verbraucher bei Finanzfragen und leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der Finanzkompetenz in der Bevölkerung. Ein Teil dieser finanziellen Bildung wird angeboten als Vorträge.

Nicht kommerzielle Veranstalter, z. B. Vereine, Verbände, Behörden, Schulen sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung und soziale Organisationen, können bis zu vier dieser Vorträge im Jahr kostenfrei buchen. Die Vorträge sind neutral und werbefrei, das heißt ich mache keine Ausführungen zu Produkten der Sparkassen-Finanzgruppe und handele nicht in Vertretung von Geld und Haushalt.

Vorträge können sowohl als Präsenzveranstaltungen angeboten werden als auch im Rahmen von Videokonferenzen. Für eine Präsenzveranstaltung ist eine Dauer von 90 Minuten vorgesehen, für eine Videokonferenz reicht in der Regel eine Dauer von ca. 60-75 Minuten. An jeder Veranstaltung sollten mindestens 15 Personen teilnehmen. Die Obergrenze ergibt sich lediglich aus Ihrer Raumkapazität oder den technischen Gegebenheiten des eingesetzten Videokonferenzsystems.

Als Veranstalter ist
 es nur Ihre Aufgabe, für eine geeignete Bekanntmachung zu sorgen und einen geiegneten Raum oder eine entsprechende Videokonferenzsoftware zur Verfügung zu stellen. Gerne können Sie auch in der lokalen Presse Werbung für die Veranstaltung machen. Wenn Sie Interesse an einem solchen Vortrag haben, dann sprechen Sie mich gerne an. Ich biete Ihnen im Bereich Vorsorge / Erbrecht die folgenden Vorträge an:

 

Das Wichtigste zu Vollmachten und Verfügungen

Ob bei Krankheit oder im Alter, gut versorgt möchte jeder sein. Damit das auch gewährleistet ist, sollte man sich bereits in gesunden Tagen frühzeitig mit seinen Wünschen und Bedürfnissen im Ernstfall auseinandersetzen. Mithilfe von Verfügungen und Vollmachten können medizinische, betreuende und finanzielle Regelungen im eigenen Sinne festgehalten werden.

Inhalte des Vortrags:

  • Die eigenen Interessen wahren: Vorsorgemöglichkeiten im Überblick
  • Vollmachten und Vorsorge: mögliche Regelungen im Alltag
  • Form und Wirksamkeit von Vollmachten
  • Vermögensangelegenheiten rechtzeitig regeln
  • Patientenverfügung – was soll mit mir passieren, wenn ich nicht mehr allein entscheiden kann?
  • Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht, Patienten-, Sorgerechts- und Betreuungsverfügung: Wirkung, Inhalt, Form
  • Kurzer Einblick in die Sorgerechts- und Betreuungsverfügung
  • Erstellung, Aufbewahrung, Widerruf von Verfügungen und Vollmachten

 

Erben und vererben

Der Wunsch, beim Erbe Streitigkeiten zu vermeiden, ist für viele ein Grund, schon zu Lebzeiten die Vermögensübertragung – insbesondere bei Immobilien – festzulegen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wer nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, sollte mit einem Testament seine Wünsche regeln. Doch wie macht man das am besten? Und wie beteiligt sich der Staat am Erbe? Wer sich auskennt, kann die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und seine Erben begünstigen.

Inhalte des Vortrags:

  • Gesetzliche Erbfolge
  • Das Pflichtteilsrecht bedenken
  • Erbvertrag, Testament, Nottestamente
  • Der letzte Wille: Form, Inhalt, Wirkung
  • Den Nachlass prüfen, verwalten und teilen
  • Erbschaftsteuer
  • Schenken statt vererben: wie oft, wie viel, an wen?
  • Die Erbschaft ausschlagen
  • Den digitalen Nachlass regeln

 

Übergabe von Immobilien zu Lebzeiten

Um Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, Werte, insbesondere Immobilien, frühzeitig an die nächste Generation zu übertragen. Was dabei wichtig ist und was Sie dabei regeln sollten, erfahren Sie in diesem Vortrag. 

Inhalte des Vortrags:

  • Immobilie (teil)verkaufen, verschenken oder vererben?
  • Sozialrechtliche Aspekte bei der Immobilienübertragung (Sozialhilferegress)
  • Unterschiede zwischen Erbe und Schenkung
  • Vorweggenommenes Erbe und Nießbrauchs-/Wohnrechte, sowie Rentenschulden
  • Rund ums Vertragliche: Übertragungsvertrag und mögliche Rückforderungsrechte

 

Das vollständige Programmheft mit allen verfügbaren Themen und Referenten finden Sie hier:

Beratungsdienst Geld & Haushalt

 

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Kontakt

Rechtsanwältin
Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
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