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Erbrecht & Vorsorge

Wer zu Lebzeiten regelt, was nach seinem Tod geschehen soll, kann einen großen Teil seines Vermögens erhalten und sehr viel unangenehmen Streit unter den Nachkommen vermeiden. Erbschaften sind der häufigste Grund für großen Streit in der Familie. Dies lässt sich vermeiden. Auch nach dem Tod eines Angehörigen kann das Erbrecht noch viel regeln. Lassen Sie mich Ihnen helfen. Ich kann Sie in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen beraten und vertreten.

 

Erbe zu Lebzeiten regeln - Testament - Erbvertrag - Ausschlagung

Das Erbrecht bietet vielfältige Möglichkeiten, die Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten zu regeln. Das Gesetz hält mit der vorweggenommenen Erbfolge, mit Testament und Erbvertrag, aber auch mit Erbverzicht und Erbausschlagung ein Arsenal höchst wirksamer, weil konfliktvermeidender Regelungsmöglichkeiten bereit. Grundbesitz kann übertragen werden, was letztlich auch hilft, Steuern zu sparen. Speziell die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten von den Eltern an die Kinder wird als gängiges Modell häufig praktiziert, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Testamente - Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung

Auch die Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen u.ä. gehören zu meiner Tätigkeit. Beurkundungspflichtige Verträge bereite ich vollständig vor. Mit verschiedenen Notaren arbeite ich dann bei der Beurkundung zusammen. 

 

Erbstreitigkeit - Erbauseinandersetzung - Pflichtteil

Wenn es nach einem Todesfall doch einmal zu Erbstreitigkeiten kommt, berate und vertrete ich Sie anwaltlich und nehme Ihnen auch gerne die Formalitäten ab, damit Sie sich in Ihrer Trauer nicht auch noch darum kümmern müssen. Aufgrund meiner Tätigkeit im Bereich des Kommunikationstrainings bin ich auch in der Lage, ein Konfliktgespräch, beispielsweise zwischen den verschiedenen Erben, zu moderieren und damit eine einvernehmliche und vor allem außergerichtliche Lösung zu fördern.

 

Betriebsübergabe - Übergabeformen - Mediation

Auch das komplexe Thema der Betriebsübernahme ist mir nicht fremd. Gerne unterstütze ich Sie während des Entscheidungs- und Übergabeprozesses juristisch wie auch menschlich. In gemeinsamen Gesprächen mit allen an der Übergabe Beteiligten berate ich Sie bei der Wahl der für Sie richtigen Übergabeform und moderiere die gemeinsamen Verhandlungen. Denn wenn eine Betriebsübergabe langfristig erfolgreich sein soll, muss sie auch gut geplant und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Regeln Sie Ihre Vermögensnachfolge rechtzeitig und mit Hilfe Ihrer Anwältin, denn es ist Ihr gutes Geld - oder vielleicht auch Ihre mühevoll aufgebaute Firma -, die es ohne Verluste an die nächste Generation zu übergeben gilt.

 

Insgesamt helfe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat bei folgenden Themen:

- (steueroptimierte) Testamentsgestaltung

- Ehegattentestament (Berliner Testament)

- Behindertentestament

- Geschiedenentestament

- General- und Vorsorgevollmacht

- Patientenverfügung

- Betreuungsverfügung

- Übergabe von Immobilien zu Lebzeiten

- Erbverträge

- Auslegung von Testamenten

- Vertretung im Erbscheinsverfahren

- Geltendmachung von Erbteilen, Pflichtteilen und Vermächtnissen

- Erbauseinandersetzung

- Mediation im Erbrechtsstreit

- Betriebsübergabe

- Digitaler Nachlass

- Fragen rund um die Beerdigung & Sterbeversicherung

- Nachlasspflegschaft

- Testamentsvollstreckung

 

Im Erbrecht kann ich Ihnen für bestimmte Entwurfstätigkeit, unabhängig vom Vermögenswert, Pauschalpreise anbieten:

Einzeltestament 

Wenn Sie nur für sich selbst ein Testament erstellen wollen, dann benötigen Sie ein Einzeltestament. Darin können Sie verfügen, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erben soll. Sie können auch mehrere Personen als Erben einsetzen und auch regeln, wie das Vermögen genau aufgeteilt wird. Auch einzelne Gegenstände können Sie als Vermächtnisse bestimmten Personen zuweisen.

 

Gemeinschaftliches (Berliner) Testament für Eheleute

Wenn Sie verheiratet sind, dann können Sie ein gemeinsames Testament erstellen. Wenn Sie jeweils dem überlebenden Ehegatten zunächst das gesamte Vermögen zukommen lassen wollen und am Ende gemeinsame Kinder als Nacherben bestimmen möchten, so nennt sich diese Art des gemeinschaftliches Testament „Berliner Testament“.

 

Behindertentestament 

Wenn Sie Angehörige mit einer Erbschaft absichern möchten, die aufgrund von Krankheit / Behinderung vermutlich lebenslang von Sozialleistungen anhängig sein werden und verhindern möchten, dass das Erbe auf Sozialleistungen angerechnet wird, so gibt es für diese Fälle eine Testamentsgestaltung, die man umgangssprachlich als Behindertentestament bezeichnet.

 

General- und Vorsorgevollmacht 

In einer General- und Vorsorgevollmacht können Sie regeln, wer Sie in rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie selbst dazu aufgrund von Krankheit / Alter / Unfall o.ä. nicht mehr in der Lage sind. Dies wird insbesondere Eltern von minderjährigen Kindern, Hauseigentümern und Selbstständigen empfohlen. (Es entstehen ggfs. zusätzliche Kosten für notarielle Beurkundung.)

 

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie Regelungen zu ihrer medizinischen Versorgung zum Lebensende treffen. Insbesondere legen Sie dort fest, welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie in diesem Fall wünschen. Auch Festlegungen zu Ihrer Bestattung, zur Organspende und ähnliches können Sie treffen.

 

General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Sie können auch eine General- und Vorsorgevollmacht in einem gemeinsamen Dokument zusammen mit einer Patientenverfügung erstellen und beides beurkunden lassen. Dies bietet in bestimmten Situationen rechtliche Vorteile. (Es entstehen ggfs. zusätzliche Kosten für notarielle Beurkundung.)

 

Für die Entwurfstätigkeit der genannten Testamente / Vorsorgeprodukte biete ich Ihnen die folgenden Pauschalpreise an:

Einzeltestament  450,- € 

Gemeinschaftliches (Berliner) Testament für Eheleute 650,- € 

Behindertentestament / Geschiedenenestament als Einzeltestament 600,- €

Behindertentestament / Geschiedenentestament als gemeinschaftliches Testament 1.000,- € 

General- und Vorsorgevollmacht 500,- € (Es entstehen ggfs. zusätzliche Kosten für notarielle Beurkundung.)

General- und Vorsorgevollmacht für Ehegatten 600,- € (Es entstehen ggfs. zusätzliche Kosten für notarielle Beurkundung.)

General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung 1.100,- € (Es entstehen ggfs. zusätzliche Kosten für notarielle Beurkundung.)

General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung für Ehegatten 1.300,- € (Es entstehen ggfs. zusätzliche Kosten für notarielle Beurkundung.)

Patientenverfügung 650,- €

Patientenverfügung für Ehegatten 800,- €

 

In den genannten Preisen sind folgende Leistungen erhalten:

- Ausführliches Beratungsgespräch mit Beratung zu evtl. Pflichtteilsansprüchen

- Entwurf des Dokuments inclusive 2 Nachbesserungen / Erweiterungen

 

Das Vorsorgepaket

Wenn Sie Ihre Vorsorge komplett in einem regeln wollen, dann biete ich Ihnen dazu ein kompaktes Komplettpaket zu einem guten und fairen Preis an. 

Das Vorsorgepaket für Einzelpersonen (Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung): 1.400,- €

Das Vorsorgepaket für Ehepartner mit gemeinsamen Testament (Gemeinschaftliches Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung): 1.800,- €

Das Vorsorgepaket OHNE Testamentsgestaltung (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung): 950,- € 

Auf eigene Veranslassung können später noch geringfügige Kosten für Testamentshinterlegung, Eintragung ins Vorsorgeregister und Beglaubigung der Vollmacht für Grundstücksgeschäfte hinzukommen. Insgesamt liegen Sie dabei aber - selbst wenn Sie ALLE Eintragung vornehmen - noch unter 200,- €

 

Alle genannten Produkte und vieles mehr können Sie direkt in meinem Onlineshop erwerben unter:

www.In-Ruhe-gehen.de

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Kontakt

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Melanie van Luijn
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