Wilmersdorfer Straße 1, 32925 Blomberg 0521-123050 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Joomla Template

Erbauseinandersetzung: Wenn nach dem Verlust auch noch Streit droht

Ein geliebter Mensch ist gestorben – und damit beginnt für Sie nicht nur die Zeit der Trauer, sondern plötzlich auch eine Phase voller organisatorischer und rechtlicher Herausforderungen. Vielleicht haben Sie gehofft, dass in dieser schwierigen Zeit Einigkeit unter den Erben herrscht. Doch stattdessen merken Sie: Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft – und aus der geplanten friedlichen Nachlassregelung wird zunehmend ein emotional belastender Konflikt. Was der Gesetzgeber dabei häufig ausblendet: In der Realität verlaufen nur wenige Erbauseinandersetzungen so harmonisch, wie es im Gesetz vorgesehen ist.

Denn das Erbrecht geht davon aus, dass eine Erbengemeinschaft gemeinsam und solidarisch handelt. Die Erben sollen zusammen über den Nachlass entscheiden, sich abstimmen, alle Schritte einvernehmlich regeln und schließlich die sogenannte Erbauseinandersetzung zügig und gerecht vornehmen. Jeder Miterbe hat dabei Rechte – aber eben auch Pflichten. Die gesetzliche Vorstellung einer „friedlichen Erbengemeinschaft“ basiert auf Vertrauen und Kooperationsbereitschaft. Doch diese Idealvorstellung hat oft wenig mit der Realität zu tun.

Gerade bei großen Erbengemeinschaften mit vielen Beteiligten – etwa wenn über Generationen hinweg geerbt wurde oder wenn Patchworkfamilien betroffen sind – zeigt sich schnell: Die Interessen der einzelnen Erben gehen weit auseinander. Emotionale Altlasten, unterschiedliche wirtschaftliche Vorstellungen, Misstrauen oder unklare Testamente erschweren eine faire Nachlassverteilung. Häufig eskaliert der Streit um das Erbe und führt zu langwierigen Auseinandersetzungen. Wenn dann noch Immobilien oder Firmenanteile zum Nachlass gehören, wird es schnell kompliziert – und teuer.

Ich bin auf genau solche Fälle spezialisiert. Als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Erbrecht unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Erbauseinandersetzung, vertrete Sie in schwierigen Konstellationen gegenüber Miterben oder Nachlassverwaltern und helfe dabei, den Nachlass Schritt für Schritt zu regeln – auch wenn die Lage schon angespannt ist. Doch ich biete mehr als nur juristische Durchsetzung. Mein Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam den besten Weg zu finden – und das muss nicht immer der Gang vor Gericht sein.

Als ausgebildete Mediatorin weiß ich, wie wichtig Kommunikation und Verhandlungsgeschick in Erbsachen sind. In vielen Fällen lassen sich Konflikte unter Miterben durch ein strukturiertes, außergerichtliches Verfahren klären. Gerade in Erbengemeinschaften kann die Mediation helfen, wieder ins Gespräch zu kommen und tragfähige Lösungen zu entwickeln – ohne zusätzlichen seelischen Stress oder hohe Verfahrenskosten. Ich bringe dabei nicht nur mein juristisches Fachwissen ein, sondern auch meine Erfahrung im Umgang mit emotional belasteten Familienkonflikten.

Wenn Sie sich gerade in einer schwierigen Erbsituation befinden oder befürchten, dass sich ein Streit unter Erbenanbahnt, zögern Sie nicht, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Ich begleite Sie persönlich, individuell und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl durch alle Phasen der Erbauseinandersetzung – sei es in streitiger Vertretung, im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung oder in einem offenen Mediationsverfahren.

Und wenn Sie sich gemeinsam mit den übrigen Miterben für eine Mediation entscheiden, übernehme ich gerne als neutrale Vermittlerin die Rolle der Mediatorin in Erbsachen. In dieser Funktion führe ich alle Beteiligten durch einen klar strukturierten Prozess mit dem Ziel, eine gemeinsame Lösung zu finden, die von allen mitgetragen wird – und die Konflikte nicht nur löst, sondern dauerhaft befriedet.

Anfrage per Mail

Kontakt

Rechtsanwältin
Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
0521-123050
info@van-Luijn.de
Termine nach Vereinbarung