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Testamentsvollstreckung: Für eine gerechte und konfliktfreie Umsetzung Ihres letzten Willens

Wer ein Testament errichtet, möchte Klarheit schaffen. Doch gerade wenn mehrere Erben vorhanden sind oder besondere Wünsche hinsichtlich der Nachlassverteilung bestehen, reicht ein einfacher letzter Wille oft nicht aus. In solchen Fällen kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ein wertvolles Instrument sein, um sicherzustellen, dass der Nachlass genau so abgewickelt wird, wie Sie es gewünscht haben – zuverlässig, gerecht und ohne familiäre Spannungen.

Ein Testamentsvollstrecker übernimmt nach dem Tod des Erblassers die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten, zu sichern und entsprechend den testamentarischen Vorgaben zu verteilen. Seine Befugnisse reichen weit: Er kann Bankkonten auflösen, Immobilien verkaufen, Pflichtteilsansprüche abwickeln, Nachlassverbindlichkeiten begleichen, Vermögenswerte übertragen oder verwalten – stets mit dem Ziel, den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen. Besonders hilfreich ist die Testamentsvollstreckung in komplexen Nachlasssituationen, etwa wenn Minderjährige erben, eine zersplitterte Erbengemeinschaft vorliegt oder Unternehmensanteile zum Nachlass gehören. Auch bei voraussehbaren Erbstreitigkeiten kann ein neutraler Vollstrecker viel Spannungen aus dem Verfahren nehmen.

Doch so sinnvoll und wirkungsvoll die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist – sie ist immer nur so gut wie die Person, die diese Aufgabe übernimmt. Leider zeigt die Praxis: Ein schlecht gewählter Testamentsvollstrecker kann erheblichen Schaden anrichten. Mangelnde Fachkenntnis, fehlende Erfahrung, Desinteresse oder gar persönliche Verwicklungen führen nicht selten dazu, dass Nachlassabwicklungen verzögert, Erbenrechte verletzt oder Vermögenswerte falsch behandelt werden. Die Folge: Rechtsstreitigkeiten, Misstrauen, zerrüttete Familienverhältnisse – und ein letzter Wille, der letztlich ins Leere läuft.

Gerade deshalb ist es so entscheidend, bei der Testamentserstellung frühzeitig und bewusst darüber nachzudenken, ob eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist – und wer diese Aufgabe übernehmen sollte. Ich berate Sie hierzu umfassend. Gemeinsam erarbeiten wir eine klare, rechtssichere und zu Ihrer Familiensituation passende Lösung. Selbstverständlich entwerfe ich für Sie auch entsprechende Testamente mit Testamentsvollstreckungsklausel, die Ihre Vorstellungen rechtlich wirksam umsetzen.

Wenn Sie möchten, übernehme ich diese Aufgabe auch persönlich: Ich bin ausgebildete Testamentsvollstreckerin und verfüge über das juristische Fachwissen und die Erfahrung, um einen Nachlass zuverlässig, unparteiisch und in Ihrem Sinne zu regeln. Als Einzelanwältin begleite ich die Abwicklung mit Sorgfalt, Empathie und der nötigen Durchsetzungsstärke – auch dann, wenn es Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft gibt oder wirtschaftlich bedeutende Entscheidungen zu treffen sind.

Denn Testamentsvollstreckung ist mehr als nur Verwaltung. Sie ist Verantwortung – für das Vermächtnis eines Menschen und für das gerechte Miteinander der Erben. Wenn Ihnen wichtig ist, dass Ihr letzter Wille respektiert und umgesetzt wird, stehe ich Ihnen zur Seite – mit juristischer Kompetenz, menschlichem Verständnis und einem klaren Blick für praktikable Lösungen.

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Melanie van Luijn
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