Kostenlose Vorträge

Als Vortragsreferentin des Beratungsdienstes Geld und Haushalt habe ich die Möglichkeit, Ihnen zum Erbrecht kostenlose Vorträge anzubieten. 

Die Förderung der finanziellen Bildung ist Teil des öffentlichen Auftrags der Sparkassen-Finanzgruppe. Mit der Einrichtung von Geld und Haushalt, dem Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, unterstützt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) seit nunmehr über 60 Jahren Verbraucherinnen und Verbraucher bei Finanzfragen und leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der Finanzkompetenz in der Bevölkerung. Ein Teil dieser finanziellen Bildung wird angeboten als Vorträge. 

Nicht kommerzielle Veranstalter, z. B. Vereine, Verbände, Behörden, Schulen sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung und soziale Organisationen, können bis zu drei dieser Vorträge im Jahr kostenfrei buchen. Die Vorträge sind neutral und werbefrei, das heißt ich mache keine Ausführungen zu Produkten der Sparkassen-Finanzgruppe und handele nicht in Vertretung von Geld und Haushalt.

Vorträge können sowohl als Präsenzveranstaltungen angeboten werden als auch im Rahmen von Videokonferenzen. Für eine Präsenzveranstaltung ist eine Dauer von 90 Minuten vorgesehen, für eine Videokonferenz reicht in der Regel eine Dauer von ca. 60-75 Minuten. An jeder Veranstaltung sollten mindestens 15 Personen teilnehmen. Die Obergrenze ergibt sich lediglich aus Ihrer Raumkapazität oder den technischen Gegebenheiten des eingesetzten Videokonferenzsystems. 

Als Veranstalter ist
 es nur Ihre Aufgabe, für eine geeignete Bekanntmachung zu sorgen und einen geiegneten Raum oder eine entsprechende Videokonferenzsoftware zur Verfügung zu stellen. Gerne können Sie auch in der lokalen Presse Werbung für die Veranstaltung machen. Wenn Sie Interesse an einem solchen Vortrag haben, dann sprechen Sie mich gerne an. Ich biete Ihnen im Erbrecht gerne die beiden folgenden Vorträge an:

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Ob bei Krankheit oder im Alter, gut versorgt möchte jeder sein. Damit das auch gewährleistet ist, sollte man sich bereits in gesunden Tagen frühzeitig mit seinen Wünschen und Bedürfnissen im Ernstfall auseinandersetzen. Mithilfe von Verfügungen und Vollmachten können medizinische, betreuende und finanzielle Regelungen im eigenen Sinne festgehalten werden.

Inhalte:

- Die eigenen Interessen wahren: Vorsorgemöglichkeiten im Überblick

- Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht, Patienten-, Sorgerechts- und Betreuungsverfügung: Wirkung, Inhalt, Form

- Neues zur Patientenverfügung


- Vorsorgeverfügungen und Vollmachten: mögliche Regelungen im Alltag


- Vermögensangelegenheiten rechtzeitig regeln

- Erstellung, Aufbewahrung, Widerruf

Erben und vererben

Der Wunsch, beim Erbe Streitigkeiten zu vermeiden, ist für viele ein Grund, schon zu Lebzeiten die Vermögensübertragung – insbesondere bei Immobilien – festzulegen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wer nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, sollte mit einem Testament seine Wünsche regeln. Doch wie macht man das am besten? Und wie beteiligt sich der Staat am Erbe? Wer sich auskennt, kann die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und seine Erben begünstigen.

Inhalte:

- Gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Testament

- Der letzte Wille: Form, Inhalt, Wirkung


- Das Pflichtteilsrecht bedenken


- Den Nachlass prüfen, verwalten und teilen

- Erbschaftssteuer

- Schenken statt vererben: wie oft, wie viel, an wen?


- Vorweggenommene Erbfolge insbesondere bei Immobilien

- Die Erbschaft ausschlagen


- Den digitalen Nachlass regeln

Das vollständige Programmheft mit allen verfügbaren Themen und Referenten finden Sie hier:

Beratungsdienst Geld & Haushalt