Nachlasspflegschaft

Erbengemeinschaft mit unbekannten Erben / Pflichtteilsberechtigte / Vermächtnisse

Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigt oder Berechtigter eines Vermächtnissen, aber die eigentlichen Erben oder Miterben sind nicht greifbar, leben im Ausland oder sind gar unbekannt.

Nachlass gefährdet? - Nachlass sichern!

Oder es besteht die dringende Gefahr, dass ohne sofortiges Handeln die Sicherung des Nachlasses in Gefahr geraten würde. Dann kommt für Sie evtl. die Nachlasspflegschaft in Betracht. 

Die Nachlasspflegschaft - Ernennung des Nachlasspflegers durch das Amtsgericht

Bei der Nachlasspflegschaft bestellt das zuständige Amtsgericht/Nachlassgericht von Amts wegen einen Nachlasspfleger, der zuständig ist für die Sicherung des Nachlasses und/oder zur Erbenermittlung. Auch so unliebsame Aufgaben wie Wohnungsauflösungen, Verkauf von Immobilien, Firmenabwicklungen, Abmeldungen, Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen, Abrechnungen mit Beihilfestellen und anderen Krankenversicherungen usw. erledigt der Nachlasspfleger. 

Kosten der Nachlasspflegschaft

Bezahlt wird ein solcher Nachlasspfleger bei werthaltigen Nachlässen direkt aus dem Nachlass, bei wertlosen Nachlässen aus der Staatskasse. 

Haben Sie Fragen zur Nachlasspflegschaft, dann sprechen Sie mich einfach an. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung einer Nachlasspflegschaft und übernehme die Nachlasspflegschaft auch gerne. Als Zertifizierte Nachlasspflegerin bin ich bei vielen Nachlassgerichten gelistet als Nachlasspflegerin, habe aber leider keinen Einfluss darauf, wer am Ende vom Gericht bestimmt wird. In der Regel berücksichtigen die zustänigen Nachlassgerichte jedoch die Wünsche der Beteiligten.