Mediation

Mediation

Relativ eng mit der Tätigkeit als Rechtsanwältin ist die Tätigkeit als Mediatorin verbunden. Denn auch die Mediation kommt meistens dann zum Einsatz, wenn zwei oder mehr Parteien einen Konflikt haben. Die Grundvoraussetzung ist also oft identisch, das Verfahren jedoch ein gänzlich anderes. 

Mediation = außergerichtliche Streitbeilegung

Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Im Gegensatz zu dem gerichtlichen Verfahren geht es in der Mediation nicht darum, seine Interessen juristisch durchzusetzen, sondern darum, mit der Gegenseite zu verhandeln und eine Lösung zu finden, bei der alle Parteien nur gewinnen. Der Mediator leitet dabei das Verfahren und hilft den Parteien, gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden.

Am schönsten lässt sich der Unterschied erklären mit einer sehr alten kleinen Geschichte dazu, die Sie vielleicht auch schonmal irgendwo gehört haben:

Zwei Geschwisterkinder streiten sich um die letzte Orange. Das Geschrei ist groß, es fliegen die Fetzen und erste Handgreiflichkeiten drohen. Die Mutter kommt dazu. Sie nimmt ein Messer, schneidet das begehrte Stück Obst in zwei Hälften und gibt jeder Schwester eine Hälfte. Wirklich glücklich sind beide mit dieser Lösung nicht. Was hat die Mutter getan? Ganz einfach, sie hat die Rolle eines Richters eingenommen und ein - aus ihrer Sicht - faires Urteil gefällt. Wäre die Mutter nun Mediatorin gewesen, so hätte sie die Kinder beide gefragt, was sie denn mit der Orange anstellen wollten. Dabei hätte sie - und die Kinder natürlich genauso - herausgefunden, dass eines der Mädchen gerne die Orangen auspressen wollte für Orangensaft. Die andere hingegen wollte einen Kuchen backen und brauchte die Orangenschale um sie abzureiben. Ich glaube, mit diesem Wissen hätten die beiden Mädchen eine bessere Lösung finden können. 

 

Melanie van Luijn

Leider ist die echte Welt nicht immer so einfach zu erklären, wie der Streit um die Orange, aber im Grunde wird in der Mediation nichts anderes gemacht. Der Mediator versucht herauszufinden, worum es den Parteien wirklich geht. Die Mediation hat viele Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren. Sie ist kostengünstiger und geht erheblich schneller als ein gerichtliches Verfahren. Meistens ist ein Streit innerhalb von ein paar Stunden oder ein paar Tagen beendet. Gerichtsverfahren können sich auch über mehrere Jahre hinziehen.

Verhandeln und Einigen, statt Urteilen (lassen)

Ein Richter kann nur urteilen, was im Gesetz steht. Mit dieser Lösung sind oft beide Parteien nicht glücklich (so wie in unserem Orangenbeispiel). Im Rahmen der Mediation ist eine solche rechtliche Lösung nicht vorgegeben und die Parteien erarbeiten die für sie optimale Lösung selbst. In vielen Fällen ist es mittlerweile vorgeschrieben, erst eine Mediation zu versuchen bevor ein gerichtliches Verfahren angefangen werden darf. Mit der Einführung des Mediationsgesetzes im Jahre 2014 sind die Rahmenbedingungen für das Mediationsverfahren Gesetz geworden und Mindeststandards - insbesondere auch an die Ausbildung von Mediationen - festgelegt worden. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Mediation sind die folgenden:

- Allparteilichkeit (der Mediator verhält sich den Parteien gegenüber neutral bzw. gleichsam parteiisch)

- Selbstverantwortlichkeit (die Parteien erarbeiten mit Hilfe des Mediators eine eigene Lösung, für die sie selbst verantwortlich sind) 

- Informiertheit (alle Fakten liegen auf dem Tisch und sind allen Beteiligten bekannt) 

- Freiwilligkeit (die Parteien nehmen freiwillig an der Mediation teil) 

- Ergebnisoffenheit (zu Beginn des Verfahrens sollte WIRKLICH alles offen sein, auch wenn das sicherlich erst einmal schwer fällt) 

- Vertraulichkeit (in der Regel vereinbaren die beteiligten Parteien, dass alles besprochene vertraulich behandelt sind, auch der Mediator unterliegt einer Schweigepflicht)

Melanie van Luijn

Das Mediationsverfahren besteht grundsätzlich aus fünf Phasen:

1. Phase: Auftragsklärung


Zunächst werden die Parteien über das Mediationsverfahren, die Rolle und Haltung des Mediators informiert, für die Konfliktvermittlung wird eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen und das weitere Vorgehen miteinander abgestimmt. Diese Phase ist im Grunde so etwas wie eine Einleitung.

2. Phase: Anfertigen einer Themenliste


Zu Beginn der zweiten Phase stellen die Parteien ihre Streitpunkte und Anliegen im Zusammenhang dar, sodass die Themen und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden können. Damit sind quasi die Tagesordnungspunkte, über die verhandelt werden soll, festgelegt. 

3. Phase: Positionen und Interessen


In der dritten Phase, der zeitlich umfangreichsten Phase wird den Konfliktparteien die Möglichkeit gegeben, ihre Sicht des Konflikts zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen und damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann. Dies ist im Grunde das Herz der Mediation. An dieser Stelle wird eben nicht mehr über Recht und Gesetz gesprochen, sondern darüber, was den Beteiligten wirklich wichtig ist und wie es ihnen mit dem Streit gerade geht. In der Regel endet diese Phase mit einem vertieften Verständnis der Parteien für den Konflikt und insbesondere für den anderen. Die Parteien beginnen erfahrungsgemäß an dieser Stelle wieder miteinander statt nur im Dreiecksverhältnis mit dem Mediator zu reden. Der Weg zu einer Lösung ist dann oft nicht mehr weit und die Atmosphäre ist meist spürbar entspannter. 

4. Phase: Sammeln und Bewerten von Optionen / Alternativen


Danach beginnt eine kreative Phase der Ideenfindung, um unterschiedliche Lösungsoptionen zu entwickeln. Neben dem allseits bekannten Brainstorming gibt es an dieser Stelle noch viele weitere kreative Methoden zur Ideenfindung, die der Mediator beherrschen sollte um Sie in dieser Phase zu unterstützen, mit der nötigen Leichtigkeit und Fantasie über den eigenen Tellerrand blicken zu können. In diese Phase gehört dann später auch die Bewertung der Optionen, die Entscheidung im Wege von Konsens sowie die Vorbereitung einer verbindlichen Abschlussvereinbarung, in der Win-Win-Ergebnisse konkretisiert und formuliert werden. Die Lösung soll also keinen Verlierer haben.

5. Phase: Abschlussvereinbarung


Hierbei regeln die Konfliktparteien in einer (oft schriftlichen) Abschlussvereinbarung die Lösung des Konfliktes. So werden im Laufe einer Mediation aus den Konfliktparteien eventuell Personen, die wieder friedlich miteinander umgehen können. Als Rechtsanwältin kann ich Ihnen bei der Formulierung einer rechtssicheren Vereinbarung gerne behilflich sein. Wenn Regelungen getroffen werden sollen, die einer notariellen Beurkundung bedürfen kann ich auch diese für Sie vorbereiten und an einen Notar Ihrer Wahl weiterleiten. 

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Sie sind interessiert an dem Verfahren der Mediation? Oder vielleicht sind Sie auch noch nicht so ganz sicher, ob Sie Ihrem Problem mit der Mediation Herr werden oder mich doch als Rechtsanwältin brauchen? Scheuen Sie nicht, mich anzusprechen. Gerne berate ich Sie zunächst dazu, ob Ihr Fall mediationsgeeignet ist oder ob Sie vielleicht mit einem gerichtlichen / rechtlichen Verfahren mehr Erfolg haben werden. Wenn Sie sich dann jedoch für eines der Verfahren entschieden haben, dann darf ich Sie in dem jeweils anderen Verfahren nicht mehr beraten und/oder vertreten. Wenn Sie mich also als Mediatorin beauftragt haben und die Mediation ausnahmsweise scheitert, werde ich Sie für ein rechtliches Verfahren an an einen Kollegen verweisen (müssen). Und wenn ich Sie erst rechtlich beraten habe, dann bin ich in der Regel nicht mehr neutral genug, um eine Mediation in derselben Sache durchzuführen. Aber genau das klären wir gerne gemeinsam in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch. 

Erstgespräche / Erstberatungen kann ich anbieten sowohl in Blomberg als auch in Bielefeld. Hinreichend Platz für ein Mediationsverfahren bieten dann aber nur mein Büro in Bielefeld. Gerne stehe ich Ihnen aber als Mediatorin auch an anderen externen - aber möglichst neutralen - Orten zur Verfügung. 

 

Sie können sich an mich wenden in allen Bereichen der Mediation:

- Nachbarschaftsmediation
- Schulmediation
- Wirtschaftsmediation
- Familienmediation
- Erbmediation
- Täter-/Opferausgleich

 

Ich freue mich, gemeinsam mit Ihnen neue - aber erheblich befriedigendere - Wege der Konfliktlösung zu gehen. 

Weitere Informationen zur Mediation finden Sie unter www.Mediation-mal-anders.de