Prüfung Ihres Arbeitsvertrages

Was gehört in einen Arbveitsvertrag und was nicht?

Sie haben Ihre Wunschstelle bekommen? Herzlichen Glückwunsch. Viele Menschen, gerade solche, die vielleicht schon länger auf der Suche nach dem Traumjob oder sogar nach überhaupt einem Job sind, würden in diesem Moment einfach alles unterschreiben. Wenn Sie Glück haben, dann haben Sie es mit einem fairen Arbeitgeber zu tun, der Sie einen guten Arbeitsvertrag unterschreiben lässt.

Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfreundlich?

Aber viele Arbeitgeber halten Verträge vor, die schon im Vorhinein besonders arbeitgeberfreundlich gestaltet wurden. Als Laie erkennen Sie dies nicht unbedingt auf den ersten Blick. Manch ein Arbeitgeber benutzt auch einfach falsche, unvollständige oder veraltete Vertragsmuster. Auch solche Arbeitsverträge sollten Sie nicht einfach ungeprüft unterschreiben.

Kündigung - Arbeitszeit - Befristungen - Probezeit - Krankheit - Arbeitsplatzbeschreibung und vieles mehr

Besonderen Augenmerk sollte man auch legen auf die Formulierungen zu Kündigungsfristen und Arbeitszeit. Viele weitere Kleinigkeiten sind zu bedenken. Enthält Ihr neuer Arbeitsvertrag Regelungen dazu, ob Sie im Krankheitsfall vom ersten Tag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen oder vielleicht erst ab dem 2. oder 3. Krankentag? Gibt es eine genaue Beschreibung des Arbeitsplatzes und vor allem des Arbeitsortes oder können Sie beliebig im Betrieb hin und her geschoben werden? (Beides kann im Übrigen Vor- und Nachteile haben.) Ein weiteres unglaublich wichtiges Thema ist die Befristung eines Arbeitsvertrages. Die Befristung von Arbeitsverträgen ist heute nur noch in engen Grenzen möglich. Sorgen Sie dafür, dass die Freude über den neuen Arbeitsplatz auch im Arbeitsalltag bestehen bleibt, indem Sie Ihren Arbeitsvertrag überprüfen lassen.